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ANIMAL RIGHTS ZEIGT ERNEUT GRAUSAME VIDEOAUFNAHMEN AUS SCHLACHTHOF

Nieuws: 23 juni 2020
Slacht

Animal Rights zeigt erneut schreckliche Bilder aus einem flämischen Schlachthof. Dieses Mal ist es der Schweineschlachter Van Hoornweder aus Torhout. In diesem Schlachthof werden bis zu 650.000 Schweine pro Jahr geschlachtet. Animal Rights fordert die Schließung und eine Untersuchung der Missbräuche. “Animal Rights fragt die belgische Regierung, wie es möglich ist, dass nach all der Aufregung um unsere früheren Undercover-Videos diese Art von Missbräuche immer noch andauern”, sagt Animal Rights Kampagnenkoordinatorin Els Van Campenhout.

Animal Rights fragt die belgische Regierung, wie es möglich ist, dass nach all der Aufregung um unsere früheren Undercover-Videos diese Art von Missbräuche immer noch andauern

Els Van Campenhout, Animal Rights

NICHT TRANSPORTFÄHIGE TIERE

Schweinezüchter und Transporteure transportieren nach wie vor Tiere, die nicht transportfähig sind. Wir sehen Schweine, die zu verkrüppelt sind, um alleine aus den Viehtransporter aussteigen zu können, oder die sich selbst nicht mehr tragen können und humpeln. Wir sehen Schweine mit Prolapsen, nekrotischen Wunden, enormen Abszessen und hochträchtige Säue.

Einige Säue treiben ihre Ferkel auf dem Weg zur Warteraum spontan ab.

LEBENDIG HALS DURCHGESCHNITTEN, LEBENDIG ERTRUNKEN

Es kommt vor, das Schweine nach der Narkose wieder aufwachen, oder sie weiter leben obwohl ihnen bereits der Hals durchgeschnitten wurde. Während die Schweine dann bei Bewusstsein kopfüber an einer Kette in der Schlachtlinie hängen, werden sie als Nächste im kochenden Brühbad ertrinken.

Dies bestätigt sich nicht nur auf den uns vorliegenden Bildern, sondern auch in den Inspektionsberichten, die sich ebenfalls in unserem Besitz befinden: "Um 14.39 Uhr bemerke ich, dass eine Sau das Bewusstsein wiedererlangt (Augenlider geöffnet, an der Kette hängend), kurz bevor sie ins Brühbad geht. Zu diesem Zeitpunkt war kein Mitarbeiter anwesend, um einzugreifen". Dies sind Vorkommnisse, die uns auch aus dem Schlachthof in Tielt bekannt, und mit Bildnachweis dokumentiert worden, sind.

Die angeforderten Inspektionsberichte zeigen, dass das Problem der Betäubung von Schweinen mit Sicherheit seit mindestens 2017 besteht. Am 12. Januar desselben Jahres bemerkte ein Schlachttierinspektor: "Als ich den Schlachtraum betrat, in dem die Schweine aufgehängt und geschlachtet werden, bemerke ich, dass mehrere Tiere schreien und zappeln. Die Tiere werden offensichtlich nicht richtig betäubt oder erlangen ihr Bewusstsein wieder, bevor sie geschlachtet werden. Die Arbeiter machen einfach weiter".

Und so geht es weiter. Am 22. Februar 2019 bemerkte ein Tierarzt: "Als Ante-Mortem-Inspektor bemerkte ich, dass mehrere Mastschweine in die Schlachtung gingen während sie ihr volles Bewusstsein wiedererlangten. Z.B. die Tiere zogen an der Kette und gaben schreiende Geräusche von sich".

Die Verzweiflung und Frustration über diese anhaltenden Probleme sind in den Notizen der Inspektoren spürbar: "Es handelt sich um eindeutige Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zum Tierschutz, die seit mehreren Monaten eine Konstante sind und die nicht länger toleriert werden können".

"In den Schlachthöfen stimmt strukturell etwas nicht", sagt Van Campenhout, "die Leitung und das Personal scheinen völlig abgestumpft gegenüber dem Leiden der Tiere zu sein, und die für die Überwachung der Schlachthöfe zuständigen Behörden scheinen ihre Arbeit nicht zu tun."

SCHLUSSFOLGERUNGEN

Schweinehalter und Transporteure transportieren nach wie vor nicht transportfähige Tiere zum Schlachthof. Schlachthof, FAVV/AFSCA und der flämische Tierschutzdienst intervinieren nicht.

Schweine werden während des gesamten Schlachtprozesses, von der Ankunft bis zum Tod, unglaublicher Angst und Stress, sowie zweifellos auch Schmerzen, ausgesetzt. Die Narkosesysteme funktionieren nicht zuverlässig, was dazu führt, dass die Schweine ständig betäubt werden müssen. Trotzdem werden sie auch bei Bewusstsein geschlachtet und/oder sterben einen qualvollen Tod, zum Beispiel durch Ertrinken im kochenden Brühbad. Dies geht aus den Inspektionsberichten hervor, und ist seit mindestens 2017 der Fall.

Es scheint, als sei Schlachthofpersonal entweder nicht ausreichend geschult, um zu erkennen wenn ein Tier das Bewusstsein wiedererlangt, oder aber, das Schlachthofpersonal zeigt kein Interesse an den Qualen denen einen Tier ausgesetzt wird, wenn es das Bewusstsein wieder zurück erlangen sollte. Leider greifen die Verantwortlichen des Schlachthofs in keinem Fall ein.

FORDERUNGEN

Animal Rights fordert die sofortige Schließung des Schlachthofs von Torhout, eine unabhängige Untersuchung des Schlachthofs inklusiv die Entlassung und strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen für das Leiden der Tiere im Schlachthof.

Animal Rights fordert eine Überprüfung aller belgischen Schlachthöfe und die sofortige Schließung der versagenden Schlachthöfe.

Animal Rights fordert auch eine unabhängige Untersuchung der Funktionsweise der Kontrollorgane.

Animal Rights fordert die unabhängige Untersuchung von Betäubungsverfahren in Schlachthöfen. Methoden, die das Leiden von Tieren vergrößern, wie z.B. CO₂-Vergasung, sollten sofort verboten werden.

Animal Rights fordert eine Untersuchung über Transporte von nicht transportfähigen Tieren an die Schlachthöfe und Maßnahmen (Bestrafung, sowie Einholen von Genehmigungen) gegen die verantwortlichen Viehzüchter und Transporteure.

Animal Rights fordert ein Verbot des Einsatzes aller Auftriebsmittel (Taser, Rasseln usw.) in Schlachthöfen und ein Verbot des "Klopfens" von Markierungen an Tieren.

Animal Rights fordert härtere Strafen für Tierquälerei und ein “immerwährendes" Tierhaltungsverbot, ein Verbot für Arbeit mit Tieren, ein Verbot des "Besitzes" von Tieren, für Täter von Tierquälerei und/oder Vernachlässigung.

Animal Rights fordert von der Regierung ein volles Engagement für einen Proteinübergang von tierischen Produkten zu pflanzlichen Alternativen, damit diese Horrorschlachthöfe in die Geschichte eingehen können.

Strafanzeige

Animal Rights reicht zusammen mit Tierschutzorganisation GAIA eine Beschwerde gegen das Schlachthaus wegen der in den Bildern und Inspektionsberichten festgestellten Missbräuche ein. Die Beschwerde umfasst die folgenden Verstöße:

1) Die Tiere kommen nach der CO²-Betäubung wieder zu Bewusstsein.
2) Der Animal Welfare Officer (Tierschutzbeauftragte) nimmt seine Aufgaben nicht angemessen wahr.
3) Das "Entladen" ganzer Stockwerke mit Schweinen gleichzeitig aus dem Viehstransporter, anstatt in kleinen Gruppen.
4) Der Transport von hochträchtigen Säuen und/oder Säuen, die gerade Ferkel geworfen haben.
5) Die Tiere liegen auf dem Boden in den Gängen und Warteställen; sie können sich nicht mehr selbständig bewegen und leiden ohne Erlösung.
6) Tiere mit offenen oder nekrotischen Wunden, Abszessen, Prolapsen usw. sind von den Schweinezüchtern und -transporteuren angeliefert und vom Schlachthof und von den Behörden mit Überwachungsaufgaben angenommen worden.

Die oben genannten Verstöße verstoßen gegen das Tierschutzgesetz vom 14. August 1986, die Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung und die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen.

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